Die 6 Pflichtstunden sind in einem Stück zu erbringen. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen nur Vereinsmitglieder die Arbeitsstunden ableisten. Eine Stückelung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch den Vorstand oder dem Arbeitseinsatzleiter möglich. Die Teilnahme ist rechtzeitig per Mail oder durch Einwurf einer Anmeldung in den Vorstandsbriefkasten anzukündigen. Eine Rückmeldung durch uns erfolgt hierzu grundsätzlich nicht. Lediglich wenn der Termin bereits ausgebucht ist oder der Arbeitseinsatz abgesagt werden muss, informieren wir die entsprechenden Personen. Der Vorstand behält sich vor, die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Mitglieder zu begrenzen. Bitte melden Sie sich unbedingt vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten beim Arbeits-
einsatzleiter an und ab. Nur so kann eine ordnungsgemäße Teilnahme bescheinigt werden!


